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Hecken richtig schneiden

Für die meisten Heckenpflanzen gilt: einmal im Jahr wird gekürzt.
Durch den Schnitt mit der Heckenschere wird die Hecke auf der gewünschten Größe gehalten.
Gerade bei jungen Pflanzen wird durch den Schnitt die Triebbildung angeregt und die Hecke entwickelt sich dichter.

Bei langsam wachsenden Pflanzen, wie z.B. Taxus (Eibe) oder Thuja smaragd ist sogar ein Formschnitt möglich. Wichtig bei Thuja: der Pflegeschnitt darf nur ins frische Grün erfolgen.

Die Heckenschere

Hand HeckenschereFür kurze Hecken kann eine Hand-Heckenschere reichen. Vorteil: sie funktioniert immer und ist im Betrieb fast geräuschlos.

Bei größeren Heckenlängen ist der Einsatz von Benzin betriebenen, Elektro- oder Akku-Heckenscheren angeraten.
Elektrische Heckenscheren sind leichter und leiser als Benzin betriebene Geräte, dafür wird ein (langes) Kabel benötigt.
Ohne Kabel kommen die teureren Akku-Geräte aus, die ebenfalls leicht und handlich sind.

Für alle Heckenscheren gilt: für einen sauberen Schnitt müssen sie scharf sein.

 

Wann ist ein guter Zeitpunkt für den Heckenschnitt?

Ein idealer Zeitpunkt für den Heckenschnitt bzw. für den Schnitt von Laubgehölzen ist der Frühsommer, also die Monate Juni/Juli und die erste August-Hälfte.
Dies gilt für alle Heckenpflanzen und viele Laubgehölze.

Unterhalb der Schnittstelle bilden sich neue Triebe, die bis zum Herbst so kräftig sind, dass sie den Winter gut überstehen.

Junge Heckenpflanzen werden durch den Schnitt zur Bildung von mehr Trieben und damit zur besseren Verzweigung angeregt.

Schneidet man in der kühleren Jahreshälfte, sollte die Temperatur nicht unter 5 Grad Minus liegen

Hecke schneiden: auch im Sommer erlaubt?

Der Pflege- und Formschnitt durch den Hobbygärtner, der nur den Zuwachs betrifft ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gedeckt.

Die Spitzen, die seit dem letzten Rückschnitt an Ihrer Ligusterhecke oder Hainbuchen- oder Rotbuchenhecke gewachsen sind, dürfen also abgeschnitten werden.
Auch der  Pflegeschnitt von Obstgehölzen ist gestattet.

In § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist dies seit 2010 bundesweit einheitlich festgelegt.

Nicht erlaubt

Hecken, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht radikal gekürzt oder auf den Stock gesetzt werden, das ist ein Rückschnitt bis kurz über den Boden.
Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot zwar ausgenommen, das heißt sie dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden.

Brütende Vögel?
Brüten Vögel im Gebüsch oder der Hecke oder leben dort andere Kleintiere, darf nicht geschnitten werden.

Grundsätzlich nicht erlaubt
Für das Fällen oder den radikalen Rückschnitt zwischen März und September gilt ein bundesweites Verbot für Gehölze außerhalb von Wäldern.
Das dient dem  Schutz brütender Vögel aber auch für viele Insekten wie Bienen und Hummeln.

§ 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

Verkehrssicherheit geht vor

Wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, gelten die Verbote des § 39 BNatSchG nicht.

Wenn also eine große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht, darf bzw. muss diese Gefahr beseitigt werden.